07.04.2014 - Pressemitteilung

zum Urteil im halleschen Polizeigewaltprozess:
Freispruch trotz Beweisen für Täterschaft - Nebenklage legt Rechtsmittel ein

Nach vier Prozesstagen gegen den Landesbereitschaftspolizisten Daniel K. vor dem Amtsgericht (AG) Halle erging heute, am Montag den 7.4.14, das Urteil.
Mehrere Augenzeugenaussagen sowie Tatfotos haben in der ersten Instanz nicht ausgereicht, den Tatverdächtigen zu verurteilen. Das Gericht gelangte jedoch zu der Auffassung, dass es sich bei dem Täter, der am 7.8.2012 einen Demonstranten schwer verletzte, in jedem Fall um einen Polizisten gehandelt hat. Der Angeklagte selbst beschuldigte im Verlaufe der Verhandlung mehrfach einen seiner Kollegen. In der Urteilsverkündung führte die Richterin aus, dass die Täterschaft von Daniel K. in den Augen des Gerichts nicht zweifelsfrei bewiesen werden könne.


Der Anwalt des Geschädigten, Sven Adam, macht hingegen deutlich: „Das Gericht wollte die insoweit eindeutigen und belastenden Zeugenaussagen offenbar nicht zu Lasten des Angeklagten werten. Wir werden daher Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Erst nach der schriftlichen Urteilsbegründung werden wir dann prüfen, wie es mit dem Verfahren weiter gehen soll.“Adam hatte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt beantragt. Christof Starke von Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage: „Da mehrere Zeug*innenaussagen die Gesamtsituation so schilderten, dass der bis dahin gesunde Student auf die Straße trat und nach der Einwirkung durch den angeklagten Polizisten gekrümmt zu Boden ging, ist der Freispruch mehr als verwunderlich. Inhaltlich unterstützt das Bündnis gegen Rechts daher den Weg der weiteren juristischen Klärung des Fall. Dieses Urteil hinzunehmen, würde bedeuten, dass Menschen bei der Nutzung ihres Demonstrationsrechts ihre körperliche Unversehrtheit riskieren, ohne dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“

Die Entscheidung des Amtsgerichts Halle reit sich in eine längere bundesdeutsche Tradition ein. Denn selbst bei den lediglich 3% von Polizeigewaltfällen, die vor Gericht verhandelt werden, werden die Täter überwiegend freigesprochen – zu meist auf Grund der mangelnden Identifizierbarkeit von Polizeibeamt*innen und der strukturellen Nähe zwischen Polizei und Justiz. Dieses Urteil unterstreicht abermals die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer unabhängigen Instanz zur Ermittlung im Fall von Polizeigewalt.

Ansprechpartner für Rückfragen und weitere Information:
Florian Weineck: 0157 35229963

im Auftrag von Halle gegen Rechts - Bündnis für Zivilcourage
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www.halle-gegen-rechts.de

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