31.10.2013 - Pressemitteilung

Polizeidirektion Süd zieht augenscheinlich taktisches Kalkül einem verantwortungsvollen Handeln im Verwaltungsgericht vor.

Der erste gerichtliche Verhandlungstag um die Frage der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes am 07.08.2012 in Halle, bei dem ein Demonstrierender schwer verletzt wurde, endete heute vor dem Verwaltungsgericht Halle mit einer vorläufigen Aussetzung des Verfahrens.


Um keine eigene Beweisaufnahme vornehmen zu müssen, entschied das Verwaltungsgericht nun zunächst auf den Ausgang des Strafverfahrens gegen den Beamten Daniel K. der zweiten Einsatzhundertschaft wegen Körperverletzung im Amt vor dem Amtsgericht Halle zu warten. Während einer zweistündigen Verhandlungsunterbrechung, fanden Verhandlungen zwischen Polizei und Innenministerium über ein prozessuales Anerkenntnis statt. Das Gericht machte deutlich, dass die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd die Verantwortung für den Einsatz und seine unverhältnismäßigen Folgen übernehmen sollte. Die Vertreter der Polizei bestätigten auf Nachfrage des Gerichts, dass keine Ermittlungen gegen Dritte (z.B. Neonazis) laufen. Auf Nachfrage des Richters räumte Regierungsdirektor Brüning ein, dass es „starke Indizien gibt, dass es im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Polizei“ zu den schweren inneren Verletzungen gekommen ist.

"Die offenbar von oben vorgegebene Entscheidung der Polizeidirektion, weiterhin die Klageabweisung zu beantragen, ist unwürdig und beschämend. Es ist nach Aktenlage ausgeschlossen, dass jemand anders als ein Polizeibeamter für die erheblichen Verletzungen des Klägers verantwortlich war", so Klägeranwalt Sven Adam nach der Verhandlung. Die Vertreter der Polizeidirektion wollten ihre Entscheidung nicht begründen. Allerdings klang bereits während der Verhandlung durch, dass die Polizeidirektion Sachen-Anhalt Süd die Ansicht des Verwaltungsgerichts in der Sache an sich teilt. "Das Beharren auf der Klageabweisung war entweder peinlicher Corpsgeist oder taktisches Kalkül. Anstatt Verantwortung für diesen unverhältnismäßigen Einsatz zu übernehmen wirkt das Handeln der Polizei schon fast wie Hohn gegenüber dem Betroffenen und dem Gericht. Aufgrund der offensichtlichen Faktenlage und im Sinne der Bürgernähe ist zu hoffen, dass sich im Innenministerium und bei der Polizei doch noch die Stimmen durchsetzen, die eine Anerkennung der Unverhältnismäßigkeit des Einsatzes befürworteten", kommentiert Ute Larsen für die Initiative Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage den Verhandlungsverlauf.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt es in der Hand des Amtsgerichts den Prozess gegen den Polizisten wegen Körperverletzung im Amt zu eröffnen und somit die juristische Beweisführung zu ermöglichen. Hierbei wird das polizeiliche Handeln als Ganzes überprüft und nicht nur, wie im Strafprozess das Handeln des einzelnen Polizisten Daniel K. Laut dem Verwaltungsgericht Halle ist es hinreichend wahrscheinlich, dass die Polizei ihre Maßnahmen am 07.08.12 überzogen hat.

In dieser Hinsicht ist die Einschätzung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung, auch wenn ein Urteil nicht am heutigen Tag erfolgte – nämlich im den Umgang von Justiz, Politik und Polizei gegenüber den Interessen der Bürger.

Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.