Pressemitteilung – 18. April 2020

Erfolg vor Gericht: Kundgebung zur Schließung der ZASt kann stattfinden

Unter dem Motto »Menschenrechte gelten für alle: ZASt Halberstadt schließen« führt Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage am Samstag den 18. April 2020 um 15 Uhr eine Kundgebung auf dem Marktplatz Halle (Saale) durch. Die Kundgebung war zunächst durch die zuständige Versammlungsbehörde (Polizeiinspektion Halle) verboten worden, dagegen legten die Veranstalter_innen erfolgreich Rechtsmittel vor dem VG Halle ein. Das OVG Sachsen-Anhalt bestätigte den Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage zeigt sich erleichtert, dass das VG Halle seinen Anträgen gegen ein Totalverbot der Versammlung vollumfänglich stattgegeben hat und das OVG Sachsen-Anhalt den Beschluss bestätigte. »In einer Demokratie müssen Versammlungen möglich sein, wir sind froh, dass die Gerichte die grundlegende Bedeutung der Versammlungsfreiheit verteidigt haben«, so Valentin Hacken, Sprecher von Halle gegen Rechts. »Die Corona-Pandemie verlangt, dass wir alle ernsthaft Infektionsrisiken minimieren, nicht dass wir unsere Grundrechte einfach aufgeben«, so der Sprecher weiter.

In seinem Aufruf zur Kundgebung führt das Bündnis zur Situation der Geflüchteten aus »Die Form der Unterbringung erlaubt ihnen nicht, ausreichend effektive Maßnahmen für ihren Gesundheitsschutz zu ergreifen – in einer Massenunterkunft lassen sich Menschenansammlungen nicht vermeiden, die Massenunterkunft ist eine staatlich hergestellte Menschenansammlung. Daher fordern wir den Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, auf, sofort die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine dezentralere Unterbringung der Geflüchteten zu organisieren.«

 Für die Kundgebung hat das Bündnis eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko der Teilnehmer_innen zu minimieren. So müssen zwischen den Personen zwei Meter Abstand gehalten werden und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 50 Personen begrenzt, das Bündnis hat nur intern mobilisiert und um vorherige Anmeldung gebeten. Die Teilnehmer_innen werden in einer Anwesenheitsliste erfasst, das Bündnis ruft nicht öffentlich zur Teilnahme an der Kundgebung auf. Erlässt die zuständige Versammlungsbehörde neue Auflagen, sind kurzfristige Änderungen möglich.

 »Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage« ist ein überparteiliches Bündnis aus über 100 Einzelpersonen und mehr als 30 Organisationen aus Halle, das sich entschieden gegen die extreme Rechte, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sowie gegen jede Diskriminierung und für Zivilcourage einsetzt. Im Jahr 2017 wurde es als »Botschafter für Demokratie und Toleranz« durch das von den Bundesministerien des Inneren und der Justiz getragene BfDT ausgezeichnet.

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