Pressemitteilung  – 16. Oktober 2018 –

Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage stellt sich hinter seinen Sprecher / Protest nicht kriminalisieren

Das Amtsgericht Merseburg hat heute den Widerspruch unseres Sprechers Valentin Hacken gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Halle verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Versammlungsleiter einer Eilversammlung am 1. Mai 2018 in Querfurt gegen Auflagen der Versammlungsbehörde verstoßen zu haben. Die Proteste hatten sich gegen einen Aufmarsch der rechtsextremen AfD gerichtet, an dem sich neben mehreren Landtagsabgeordneten der AfD auch Neonazis beteiligt hatten. Dabei kam es u.a. zu Morddrohungen gegen Journalisten.

Das Ordnungsamt des Landratsamts Saalekreis behauptet in seiner Strafanzeige, es hätte dem Versammlungsleiter Auflagen – unter anderem zum Versammlungsort – erteilt, welche dieser nicht umgesetzt habe. Unser Sprecher hat in der Verhandlung heute ausgeführt, dass es mehrere Verhandlungen mit der Versammlungsbehörde und Polizei (sogenannte Kooperationsgespräche) gab, in denen unter anderem auch über mögliche Auflagen gesprochen wurde. Diese wurden jedoch nicht erteilt. Voraussetzung für einen strafbaren Verstoß gegen das Versammlungsgesetz ist hier das Vorliegen einer vollziehbaren Auflage. Die Zeugin des Ordnungsamtes gab jedoch in ihrer Aussage – auch auf Nachfrage – gar nichts zu einer etwaigen Anordnung einer sofortigen Vollziehbarkeit an.

„Als Bündnis stehen wir für entschlossenen und gewaltfreien Protest gegen Rechtsextremismus und für Zivilcourage“, erklärte Christof Starke, Sprecher von Halle gegen Rechts. „Wir stehen als Bündnis geschlossen hinter Valentin Hacken und sind froh, dass er an diesem Tag die Proteste vor Ort unterstützt hat.« Ein weiteres Verfahren mit identischen Vorwürfen gegen eine Versammlungsleiterin einer weiteren Versammlung in Querfurt an diesem Tag hatte die Staatsanwaltschaft Halle eingestellt mit der Begründung, es habe keine vollziehbare Auflage vorgelegen. Henriette Quade, MdL DIE LINKE dazu »Es ist nicht zu verstehen, warum die Staatsanwaltschaft im einen Fall das Verfahren einstellt und im anderen Fall eine Verurteilung erreichen will. Ich bin überzeugt, dass sich der Versammlungsleiter rechtlich einwandfrei verhalten hat.« Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage erwartet einen Freispruch in der kommenden Verhandlung und weist entschieden die Versuche zurück, mit Repression zivilgesellschaftlichen Protest zu kriminalisieren.

»Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage« ist ein überparteiliches Bündnis aus über 100 Einzelpersonen und mehr als 30 Organisationen aus Halle, das sich entschieden gegen die extreme Rechte, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sowie gegen jede Diskriminierung und für Zivilcourage einsetzt. Das Bündnis wurde im Jahr 2017 als "Botschafter für Demokratie und Toleranz" durch das von den Bundesministerien des Inneren und der Justiz getragene "Bündnis für Demokratie und Toleranz" (BfDT) ausgezeichnet.

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