Pressemitteilung

Anklageerhebung im Falle der Körperverletzung im Amt
und verwaltungsrechtliche Hauptverhandlung am 30. Oktober 2013

Halle, 23.10.2013
Ein Jahr nach dem Übergriff durch einen Polizeibeamten der zweiten Magdeburger Hundertschaft gegen einen friedlichen Demonstranten hat die Staatsanwaltschaft Halle jetzt Anklage wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt erhoben.

Am 07. August 2012 wurde im Rahmen des kreativen und gewaltfreien Protests von „Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage“ gegen die NPD-Deutschlandtour ein Demonstrant von einem Polizeibeamten schwer verletzt. Die Verletzungen erforderten Notoperationen und haben irreversible Folgen für den Betroffenen. Nachdem im April 2013 der Anwalt des Betroffenen gegen eine Einstellung der Ermittlungen Einspruch erhoben hatte, teilte die Staatsanwaltschaft Halle nun mit, dass Anklage gegen den Tatverdächtigen Polizisten Daniel K. wegen Körperverletzung im Amt erhoben wurde.

Neben dem Beginn der strafgerichtlichen Beurteilung der Ereignisse ist auch das Verwaltungsgericht Halle aktiv geworden. In einer Feststellungklage des Betroffenen ist ein Verhandlungstermin auf den 30. Oktober 2013 gelegt worden. Sven Adam, der Anwalt des Betroffenen, verdeutlicht den Sinn der verwaltungsrechtlichen Feststellungsklage: „Die Polizei muss bei sämtlichen gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berücksichtigen. Wir streben mit der Klage die Feststellung an, dass dieser Einsatz seinerzeit völlig unverhältnismäßig gewesen ist.“.

Christof Starke, von „Halle gegen Rechts- Bündnis für Zivilcourage“ erklärt: „Die Anklageerhebung ist ein Erfolg für unser Engagement zur juristischen Aufarbeitung. . Bundesweite kommt es nur bei drei Prozent der Fälle überhaupt zu einer Anklageerhebung. Es scheint, als habe die Staatsanwaltschaft beim zweiten Blick unsere Auffassung geteilt, dass die Beweise ausreichen um das Verfahren zu eröffnen und dem Gericht die Beweiswürdigung zu übertragen. Jetzt gilt es den Prozessverlauf, wie bisher die Ermittlungen, aufmerksam und kritisch zu begleiten.“.

Am 30. Oktober 2013 ruft das Bündnis gegen Rechts alle Interessierten dazu auf an der öffentlichen Verhandlung ab 10:30 Uhr im Verwaltungsgericht teilzunehmen.

Kontakt für weitere Auskünfte und Informationen:
vernetzung [at] halle-gegen-rechts.de

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