13.03.2014 - Pressemitteilung

Stellungnahme zur Medienberichterstattung im Polizeigewaltprozess
Ermittlungsfehler sind keine Wende im Prozess


Der Verlauf der Medienberichterstattung erscheint insbesondere in der MZ tendenziös. Während selbst das Gericht über das Aussageverhalten der geladenen Polizeiangehörigen empört war, die alle entweder nichts gesehen haben wollen oder sich an nichts erinnern konnten, schien dies den Medien nicht berichtenswert. Ebenso blieben die zum Teil ausführlichen Augenzeug*inneberichte der zivilen Zeugen, bezüglich des Polizeieinsatzes unerwähnt, wohingegen die banale Aussage, einer Zeugin am zweiten Tag, welche angab, nichts zur Tat sagen zu können, da sie zum Tatzeitpunkt nicht anwesend war, zum Wendepunkt im Prozess hochstilisiert wird.


Dass die Zeugin überhaupt zu Gericht geladen wurde, scheint viel mehr auf einem Ermittlungsfehler zu beruhen. Der Anwalt des Geschädigten hatte bereits zu Beginn der Ermittlungen der Polizei mitgeteilt, dass die Zeugin nichts zur Tat aussagen könne. Bei der Polizei hat die Zeugin daher auch keine Aussagen gemacht. Dies war wohl auch ein Grund dafür, dass sie erst am zweiten Verhandlungstag aussagen sollte, während alle Augenzeug*innen für den ersten Verhandlungstag vorgeladen waren.

Das rechtsmedizinische Gutachten, welches „eine massive Gewalteinwirkung“ als Ursache feststellte blieb in der medialen Berichterstattung bisher ebenfalls unerwähnt. Selbst der Angeklagte beschrieb in seiner Einlassung seine Maßnahmen gegen den Geschädigten euphemistisch als „Tanz“, welcher sich nicht auf das Festhalten des Armes beschränkte. Er bezeichnete sein Handeln als ein „Ziehen“ und „Zerren“.

Es kann weder von einer Polizeikette noch von dem Durchbrechen dieser die Rede sein. Im Verfahren wurde durch die Zeug*innenaussagen deutlich, dass sich nur einzelne Polizeibeamte mit deutlichem Abstand voneinander, an der Straßenkreuzung aufgehalten haben. Somit kann der Geschädigte keine Polizeikette durchbrochen haben, weil es keine gab. Dass überhaupt von einer Polizeikette berichtet wird, geht auf eine -mittlerweile widerrufene- Pressemitteilung der Polizei zurück.

Insgesamt kann von einer „Wende im Prozess“ (MZ) daher keine Rede sein. Denn wie am ersten Prozesstag schon ermittelt, war zum Zeitpunkt der Tat keine andere Person in unmittelbarer Nähe des Geschädigten. Weiterhin hat der Gerichtssachverständige bestätigt, dass die Verletzung in der auf den Fotos sichtbaren Situation entstanden sein kann. Hierzu bedürfe es einer massiven Gewalteinwirkung.

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